Artikel 1
Der Lebensrechte
Alle Lebewesen sind frei und gleich an Würde geboren und besitzen prinzipiell die selben Lebensrechte. Die Menschen als intelligente Lebewesen sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen allen Lebewesen im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Der Menschenrechte
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

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