Friday, July 14, 2006

Artikel 3

Der Lebensrechte

Jedes Lebewesen hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, auch, wenn dieses es zu veräußern nicht in der Lage ist.

Der Menschenrechte

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

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