Artikel 3
Der Lebensrechte
Jedes Lebewesen hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, auch, wenn dieses es zu veräußern nicht in der Lage ist.
Der Menschenrechte
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Ein Versuch, die Idee der Menschenrechte mit jener der Tierrechte und sowie der Erd-Charta zu vereinen.
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