Saturday, July 15, 2006

Artikel 4

Lebensrechte

Kein Lebewesen darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Menschenrechte

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

0 Comments:

Post a Comment

<< Home