Saturday, July 15, 2006

Artikel 12

Lebensrechte

Kein Lebewesen darf willkürlichen Eingriffen in sein natürliches Leben, seiner Familie, seiner natürlichen Behausung, seiner Kommunikation oder Beeinträchtigungen seiner Ehre, seiner Würde, und seines Rufes ausgesetzt werden. Jedes Lebewesen hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Menschenrechte

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

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